UNI21 This file contains the plain text of the open access policy of Universität Rostock (in German). It was created to inform the data analysis of the following research project: https://zenodo.org/communities/open4de/ Original document available at: https://www.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/UniHome/Gremien/Rechtsgrundlagen/Amtliche_Bekanntmachungen/2015/NR_47_2015.pdf Published: 2015-12-11 Download: 2021-07-05 --- Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 2015 Nr. 47 Rostock, 16.12.2015 Open-Access-Erklärung der vom 11. Dezember 2015 Die Universität Rostock unterstützt die weltweite Open-Access-Initiative und schließt sich der „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“ (http://openaccess.mpg.de/Berliner-Erklaerung) an. In der Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen aus dem Jahr 2003 wird Open Access wie folgt beschrieben: Der offene Zugang als erstrebenswertes Verfahren setzt idealerweise die aktive Mitwirkung eines jeden Urhebers wissenschaftlichen Wissens und eines jeden Verwalters von kulturellem Erbe voraus. Open-Access-Veröffentlichungen umfassen originäre wissenschaftliche Forschungsergebnisse ebenso wie Ursprungsdaten, Metadaten, Quellenmaterial, digitale Darstellungen von Bild- und Graphik-Material und wissenschaftliches Material in multimedialer Form. Open-Access-Veröffentlichungen müssen zwei Voraussetzungen erfüllen: 1. Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird. [...] 2. Eine vollständige Fassung der Veröffentlichung sowie aller ergänzenden Materialien, einschließlich einer Kopie der oben erläuterten Rechte wird in einem geeigneten elektronischen Standardformat in mindestens einem Online-Archiv hinterlegt (und damit veröffentlicht), das geeignete technische Standards (wie die Open Archive-Regeln) verwendet und das von einer wissenschaftlichen Einrichtung, einer wissenschaftlichen Gesellschaft, einer öffentlichen Institution oder einer anderen etablierten Organisation in dem Bestreben betrieben und gepflegt wird, den offenen Zugang, die uneingeschränkte Verbreitung, die Interoperabilität und die langfristige Archivierung zu ermöglichen. Die Universität Rostock empfiehlt deshalb allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, diesem Open-Access-Gedanken zu folgen und ihre Beiträge in Open-Access-Journalen einzureichen sowie Monographien und Sammelwerke auf Open-Access-Plattformen zu veröffentlichen. Die Universität Rostock ermutigt nachdrücklich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, beim Abschluss von Autorenverträgen mit wissenschaftlichen Verlagen auf den Verwertungsrechten der elektronischen Versionen zu bestehen. Zur nachhaltigen Verankerung auf Rektoratsebene wird die allgemeine Ressortzuständigkeit zum Thema „Open Access“ an das Prorektorat für Forschung und Forschungsausbildung übertragen. Das Prorektorat wird die Einführung einer Open-Access-Strategie mit geeigneten Maßnahmen unterstützen. Die Fakultäten werden aufgerufen, die Förderung des freien Zugangs zu wissenschaftlichem Wissen im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Forschung und Lehre zu verankern. Die Universitätsbibliothek wird beauftragt, die Open-Access-Aktivitäten durch Beratungsangebote und Dienstleistungen zu unterstützen. Bereits veröffentlichte Publikationen (Postprint-Version) sollten als Kopien in frei zugängliche Repositorien eingestellt werden. Die Universitätsbibliothek betreibt in Zusammenarbeit mit dem IT- und Medienzentrum ein institutionelles Repositorium für Publikationen, das die Integrität und eindeutige Zitierbarkeit der abgelegten Publikationen gewährleistet. Damit wird gleichzeitig eine weltweite Verfügbarkeit und Langzeitarchivierung gesichert. Diese Open-Access-Erklärung stellt eine Empfehlung, nicht jedoch eine Verpflichtung dar. Die Freiheit der Wissenschaft umfasst auch die freie Wahl des Publikationsweges, für den neben der Qualität auch die Angemessenheit der Kosten des Publikationsinstruments zu berücksichtigen sind. Ausgefertigt aufgrund der Empfehlung des Akademischen Senats der Universität Rostock vom 2. Dezember 2015. Rostock, den 11. Dezember 2015 Der Rektor der Universität Rostock Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Schareck