UNI20 This file contains the plain text of the open access policy of Universität Kassel (in German). It was created to inform the data analysis of the following research project: https://zenodo.org/communities/open4de/ Original document available at: https://kobra.uni-kassel.de/themes/Mirage2/scripts/mozilla-pdf.js/web/viewer.html?file=/bitstream/handle/123456789/12546/OpenAccessPolicyUniKassel.pdf?sequence=1&isAllowed=y Published: 2018-07-04 Download: 2021-07-06 --- Open-Access-Policy der Universität Kassel Die Universität Kassel befürwortetdas Publizieren wissenschaftlicher Forschungsergebnisse nach dem Prinzip des Open Access (OA). Sie ist Unterzeichnerin der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen1 und der Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft2. Damit bekennt sie sich dazu, dass die Ergebnisse wissenschaftlichen Arbeitens für jedermann für Zwecke der Bildung und Forschungweltweit frei und uneingeschränkt zugänglichsein sollen, um einen größtmöglichen Nutzen für Wissenschaft und Gesellschaft zu erreichen. Ferner unterstützt sie als Unterzeichnerin der Expression of Interest in the Large-scale Implementation of Open Access to Scholarly Journals3(OA2020-Mission) neue und verbesserte Formen des OA-Publizierens sowie den Umstieg eines Großteils der bestehenden wissenschaftlichen Subskriptionszeitschriften auf OA-Modelle. Die Universität Kassel sieht OA zudem als ein wichtiges Instrument zur optimalen, weltweiten Sichtbarkeit der von ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erzielten Forschungsergebnisse. Daher empfiehlt sie ihren Angehörigen, wann immer möglich, OA-Optionen für ihre Veröffentlichungen zu wählen. Auch zentrale Drittmittelgeber der Universität, wie die EU oder das BMBF knüpfen die Vergabe von Fördergeldern mittlerweile an die Vorgabe, die aus der Forschung resultierenden Ergebnisse OA zu veröffentlichen. Die Universität Kassel empfiehlt, wissenschaftliche Ergebnisse in begutachteten und somit qualitätsgesicherten OA-Zeitschriften zu veröffentlichen, sofern für die jeweilige Fachdisziplin geeignete Titel existieren (Goldener Weg des OA). Einen Überblick über existierende OA -Zeitschriften nach Fachgebieten bietet das Directory of Open Access Journals4. Die dabei gegebenenfalls entstehenden Kosten können je nach Nachfrage und finanzieller Möglichkeit ganz oder teilweise aus dem von der Universitätsbibliothek verwalteten OA-Publikationsfonds übernommen werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind5. Die Universität Kassel ermuntert ihre Mitglieder, als Gutachter und Herausgeber bestehende OA-Zeitschriften zu fördern und den Übergang renommierter Subskriptionszeitschriften in OA-Modelle zu unterstützen. Für die Herausgabe neuer OA-Zeitschriften durch Angehörige der Universität Kassel stellt die Universitätsbibliothek eine geeignete technische Plattform zur Verfügung6. Für die Veröffentlichung von OA-Monografien wird auf das Angebot von kassel university press GmbH7 als mögliche Option verwiesen.Bei der Beurteilung wissenschaftlicher Leistung behandelt die Universität Kassel Beiträge, die ein Begutachtungsverfahren durchlaufen haben, gleichgewichtig, unabhängig davon, ob es sich um kostenpflichtige oder frei zugängliche Beiträge handelt. Professorinnen und Professoren werden ausdrücklich aufgefordert, auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Veröffentlichen im Sinne von OA zu ermutigen. Darüber hinaus bietet die Universität Kassel gemäß ihrer Forschungsdaten-Leitlinie8an, auch Forschungsdaten, die im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Arbeiten entstehen oder erhoben werden, frei zugänglich zu machen. Die Universität Kassel strebt an, die an ihr entstandenen Veröffentlichungen in großem Umfangauf dem universitären Publikationsserver KOBRA9verfügbar zu machen, der eine optimale Auffindbarkeit, Authentizität, Integrität und persistente Zitierbarkeit dieser Veröffentlichungen ermöglicht. Deshalb bittet sie die Autorinnen und Autoren darum, bei Veröffentlichungen in traditionellen Subskriptionszeitschriften soweit möglich auf eine Abtretung ausschließlicher Nutzungsrechte an wissenschaftliche Verlage zu verzichten und sich gemäß den Richtlinien der DFG10bei Verlagsverträgen ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation bzw. Archivierung vorzubehalten. Dies ermöglicht eine frei zugängliche Zweitveröffentlichung auf KOBRA (Grüner Weg des OA), je nach Verlagsvereinbarung als Preprint oder Postprint (Manuskriptversion vor bzw. nach dem Review) oder im endgültigen Verlagslayout, gegebenenfalls unter Einhaltung einer Embargofrist ab dem Zeitpunkt der Erstveröffentlichung. Einen Überblick über die jeweiligen Verlagsrichtlinien in Bezug auf Zweitveröffentlichungsrechte bietet zudem das SHERPA/RoMEO-Verzeichnis11. Die Möglichkeit, bei Verlagen zu publizieren, die kein Zweitveröffentlichungsrecht gewähren, bleibt unbenommen;eine Diskriminierung solcher Publikationen ist nicht beabsichtigt.Unter bestimmten Voraussetzungen haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch ohne Zustimmung des Verlags ein gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht12.Die Wahrnehmung von Zweitveröffentlichungsrechten unterliegt der freien, grundrechtlich geschützten Entscheidungder Autorinnen und Autoren. Die Universität Kassel ist sich bewusst, dass sich der Stellenwert von Open Accesszum aktuellen Zeitpunkt fachspezifisch noch stark unterscheidet, so dass in jedem Fachindividuelle Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Dies gilt sowohl für Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften als auch für monographische Publikationen. Die freie Wahl des Publikationsweges und -ortes genießt den Schutz des Grundrechts der Freiheit von Forschung und Lehre.13 Diese Policy stellt somit eine Empfehlung, nicht jedoch eine Verpflichtung dar. 1https://openaccess.mpg.de/Berliner-Erklaerung 2http://www.urheberrechtsbuendnis.de/ge.html.de 3https://oa2020.org/mission/ 4https://doaj.org 5http://goto.uni-kassel.de/publikationsfonds 6http://goto.uni-kassel.de/ojs 7http://www.upress.uni-kassel.de 8http://goto.uni-kassel.de/fdm/policy 9http://goto.uni-kassel.de/kobra 10http://www.dfg.de/formulare/2_02/2_02_de.pdf, S.18 11http://www.sherpa.ac.uk/romeo/12gemäß § 38 Abs. 4 UrhG13gemäß Art. 5 Abs. 3 GG